Auf­grund der Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie der EU besteht in allen Mit­glieds­staa­ten der EU  ein Rück­tritts­recht für Kon­su­men­ten bei Fern­ab­satz­ge­schäf­ten. Die EU-Richt­li­nie gilt nur für Ver­trä­ge zwi­schen Unter­neh­mern und Kon­su­men­ten (B2C) und gibt dem Kon­su­men­ten bestimm­te Rech­te, die, sofern in den ein­zel­nen Bestim­mun­gen der Richt­li­nie nicht ande­res vor­ge­se­hen ist, voll­har­mo­ni­siert sind.  In Öster­reich wur­de die Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie vor allem in Form des Fern- und Aus­wärts­ge­schäf­te-Geset­zes (FAGG) umge­setzt. Eini­ge Bestim­mun­gen wur­den direkt in das Kon­su­men­ten­schutz­ge­setz (KSchG) eingefügt.

Für B2B-Geschäf­te gilt die Richt­li­nie nicht. Es gibt daher kein der­ar­ti­ges gesetz­li­ches Rück­tritts­recht im B2B-Bereich.

Quel­le: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Ruecktrittsrecht_bei_Warenkauf_im_Internet.html

Da sich unser Ange­bot aus­schließ­lich an Geschäfts­kun­den rich­tet, schlie­ßen wir ein Rück­tritts­recht für Kon­su­men­ten bei Fern­ab­satz­ge­schäf­ten aus.

Soll­ten Sie ihre Bestel­lung abän­dern oder von der Bestel­lung zurück­tre­ten wol­len, wer­den wir dem Wunsch ger­ne ent­spre­chen, soll­te ihre Bestel­lung noch kei­nen per­so­nel­len oder Sach­auf­wand ver­ur­sacht haben.

Nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar in die­sem Fall.