Die Richtlinie Datenschutz bietet eine übersichtliche Regelung der Datenschutzgrundsätze (Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Verarbeitung besonderer Daten, Datenminimierung, Zweckbindung, Datenqualität, Speicherbegrenzung), sowie einfach umsetzbare Datensicherheitsmaßnahmen und verständliche Datenschutz-Prozesse.
Das Kapitel zur Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten beschreibt die Mindestanforderungen an das Verzeichnis und gibt praxisbezogene Beispiele für die Gestaltung.
Im Bereich Mitarbeitersensibilisierung werden die Mindestinhalte von verpflichtenden Datenschutz-Schulungen beschrieben.