Datenschutz-Richtlinie wurde 2024 grundlegend überarbeitet und erweitert. Neben einer Definition der wesentlichen Datenschutzbegriffe haben wir die Rolle des Datenschutzkoordinators präzisiert und die Vorlage um praxisbezogene Beispiele für die Rechtsgrundlagen von Verarbeitungstätigkeiten ergänzt.
Alle wesentlichen Datenschutzprinzipien und deren Implementierung, die Datenschutzmaßnahmen, der Aufbau des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVZ), alle fünf wesentlichen Betroffenenrechte und das Thema Datenschutzverletzung ("Data Breach") sowie Datenschutz-Folgeabschätzungen sind in der 18-seitigen Richtlinie abgedeckt.
Das Kapitel zur Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten beschreibt die Mindestanforderungen an das Verzeichnis und gibt praxisbezogene Beispiele für die Gestaltung.
Im Bereich Mitarbeitersensibilisierung werden die Mindestinhalte von verpflichtenden Datenschutz-Schulungen beschrieben.