Personenbezogene Daten dürfen immer nur für einen zulässigen Zweck gespeichert und verarbeitet werden, über welchen die Betroffenen grundsätzlich zu informieren ist. Daten dürfen nur zweckbezogen an Dritte weitergegeben werden, z.B. Weitergabe der Adressdaten an den Paketversender.
Beispiele für die Weitergabe an Daten die im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren und über die Betroffene grundsätzlich aufzuklären sind:
- Weitergabe von Mitarbeiterdaten an die externe Buchhaltung / Gehaltsabrechung
- Weitergabe von Betroffenennamen und Lieferadressen an Logistikunternehmen
- Weitergabe von Kundendaten zur Bonitätsprüfung
- Erfassung von Kundendaten in einem gehosteten E‑Shop eines Cloud-Anbieters
- Weitergabe von Rechungsdaten an eine Cloud-Software zur elektronischen Rechnungserstellung
- Weitergabe von Online Zahlungsdaten an einen Bezahldienst
- Weitergabe von Webtraffic Metadaten an einen Cloud Analysedienst
- Weitergabe von Betroffenennamen und E‑Mailadressen an ein Cloud Newsletter-Tool
Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die großen Konsequenzen auf, wenn Daten außerhalb des vereinbarten Zweckes verarbeitet werden oder an nicht zuvor definierte Dritte weitergeben werden. Bei der Weitergabe von Daten in ein Nicht-EU Land unbedingt Datenschutzexperten konsultieren.
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