Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss die Verarbeitung soweit transparent für den Betroffenen sein, damit dieser die Verarbeitung nachvollziehen kann.
Zu der Nachvollziehbarkeit für die Betroffenen zählt unter anderem: Mitteilungen müssen in einer verständlichen, präzisen und in einfach gehaltenen Sprache formuliert sein. Informationen und speziell auch Einwilligungserklärungen dürfen nicht in den AGBs “versteckt” werden, sondern müssen optisch abgegrenzt klar sichtbar sein und sind vom Betroffenen auszuwählen.
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