Personenbezogene Daten müssen richtig erfasst und über den erforderlichen Verarbeitungszeitraum richtig gehalten werden. Personen haben das Recht auf Richtigstellung.
Dieser Grundsatz ist einer der schwierigen Grundsätze, da man speziell bei Interessenten- oder Kundendaten nicht jede Datenänderung erfährt und somit auch nicht korrigieren kann. Wichtig ist aber, dass Betroffene ihre Daten auf Wunsch korrigieren können, bzw. diese Daten korrigiert werden.
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