NIS‑2 Assess­ment / GAP-Analyse

NIS‑2 Assess­ment / GAP-Analyse

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Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält verbindliche Maßnahmen zur Stärkung Cybersicherheit in der EU und ist nach aktuellem Plan ab 18. Oktober 2024 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitgliedstaaten der EU die nationale Gesetzgebung anpassen, welche in der Folge für Unternehmen verbindlich ist. 

Mit der folgenden vereinfachten Darstellung erkennen Sie, ob Ihr Unternehmen der NIS-2 unterliegt.

NIS2 Entscheidungsbaum Beitragsbild V1.0

 

Beschreibung

Unter­neh­men die durch die NIS‑2 als “Wesent­li­che Ein­rich­tun­gen” oder “Wich­ti­ge Ein­rich­tun­gen” ein­ge­stuft wer­den, müs­sen eine Rei­he von Maß­nah­men imple­men­tie­ren und deren Wirk­sam­keit nach­wei­sen. Das SEC4YOU NIS2 Assess­ment — auch NIS2 GAP-Ana­ly­se genannt — hilft Unter­neh­men den Rei­fe­grad Ihrer NIS‑2 Com­pli­ance zu erken­nen und die Anfor­de­run­gen zu ver­ste­hen, um die not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Erfül­lung der Anfor­de­run­gen fest­le­gen zu können.

Die Durch­füh­rung kann sowohl vor Ort als auch Remo­te per Online-Mee­ting erfolgen.

Das NIS‑2 Assess­ment umfasst fol­gen­de Mindestinhalte:

  • Ein­bin­dung der Geschäfts­lei­tung in die Überwachung
  • Richt­li­ni­en für Risi­ken und Informationssicherheit
  • Prä­ven­ti­on, Detek­ti­on und Bewäl­ti­gung von Cyber-Inci­dents
  • Busi­ness Con­ti­nui­ty Manage­ment sowie Back­up Manage­ment, Dis­as­ter Reco­very, Kri­sen Management
  • Sicher­heit in der Lieferkette
  • Sicher­heit in der Beschaf­fung von IT und Netzwerk-Systemen
  • Vor­ga­ben zur Mes­sung von Cyber- und Risiko-Maßnahmen
  • Umset­zung von Maß­nah­men zur Cyber-Secu­ri­ty Hygiene
  • Vor­ga­ben für Kryp­to­gra­phie und risi­ko­ba­sier­ter Ein­satz von Verschlüsselung
  • Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit im Personal
  • Zugangs­kon­trol­le
  • Asset-Manage­ment
  • Benut­zer­iden­ti­fi­zie­rung, Ein­satz von Mul­ti-Fak­tor-Authen­ti­sie­rung und Sin­gle Sign-on
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­si­cher­heit, Ein­satz siche­rer Sprach‑, Video- und Text-Kommunikation
  • Ein­satz gesi­cher­ter Not­fall-Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Sys­te­me
  • Vor­be­rei­tung des Unter­neh­mens für die Mel­dung von Stö­run­gen, Vor­fäl­len und Cyber­be­dro­hun­gen an Mel­de­stel­len und betrof­fe­ne Kunden

Dau­er: 2 Tage (bevor­zugt vor Ort)

Spra­che: Deutsch oder Englisch

Erhe­bung: Inter­view, ggfls. Nachweissichtung

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