Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 (ohne Ton)
Video Präsentation unseres DSGVO Workshop in Wien vom 7. November 2017
Dieses Video ist die Präsentationsaufzeichnung unserer DSGVO “Was & Wie” Kundenveranstaltung vom 7. November 2017 in Wien. Lernen Sie mit dem Video die wichtigen Merkmale eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemaß dem DSGVO Arikel 30.
Das Video beinhaltet im letzten Teil auch ein Master Template für die Erstellung des tabellarischen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Die Betroffenenrechte gemäß Artikel 12–22 und 34 (ohne Ton)
Video Präsentation unseres DSGVO Kundenevents in Wien vom 12. Dezember 2017
Dieses Video ist die Präsentationsaufzeichnung unseres DSGVO “Was & Wie” Workshop vom 12. Dezember 2017 in Wien. Lernen Sie mit dem Video die wichtigen Anforderungen der Betroffenenrechte gemäß der DSGVO Arikel 12–22 und 34. Definiert werden die Begriffe “personenbezogene Daten” und “besondere Katagorien personenbezogener Daten” sowie “Auftragsverarbeiter”. Dann werden die Rechte der Betroffenen im Detail erläutert: Recht auf Information (Art. 13 und 14), Recht auf Auskunft (Art. 15), Recht auf Berichtigung (Art. 16), Recht auf Löschung (Art. 17), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20), Recht auf Widerspruch (Art. 21) und Recht, nicht auf einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (Art. 22).
Beim Recht auf Löschung erkläre ich ein standardisiertes Löschkonzept, dass ich empfehle und für die DSGVO Umsetzung zur Anwendung kommen kann.
Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Artikel 32 (ohne Ton)
Video Präsentation unserer DSGVO Kundenveranstaltung vom 18. Jänner 2018
Bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen — abgekürzt “TOM” der DSGVO aus Artikel 32 lesen die meisten Leser die Verschlüsselung heraus. Dies ist in den allerwenigsten Fällen die Lösung der Anforderungen von Artikel 32. Geklärt muss werden primär werden wie die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der datenverarbeitenden Systeme gewährleistet werden kann. Was ist zu tun? Wie ist es zu tun? Wo ist es zu tun? Wer muss es tun? Wir klären in der Präsentation an welchen Normen und Standards man sich orientieren kann, um einen umfassenden Schutz der Verarbeitung gemäß Artikel 32 zu gewährleisten zu können und wie die Wirksamkeit regelmäig überprüft werden kann.
UPDATE 23. Februar 2018
Interne und externe Dienstleister gemäß Artikel 28 (ohne Ton)
Video Präsentation unserer DSGVO Kundenveranstaltung vom 23. Februar 2018
Eine mit hoher Strafe bedrohte Anforderung der DSGVO ist es mit allen seinen Auftragsverarbeitern (zuvor Dienstleistern) einen schriftlichen Vertrag zu vereinbaren. Dies gilt sowohl für interne Dienstleister innerhalb von Konzernen, als auch mit allen externen Dienstleistern die personenbezogene Daten den Verantwortlichen (zuvor Auftraggebers) verarbeiten oder darauf zugreifen können.
Welche Inhalte muss aber ein solcher Vertrag haben?
Wie ist ein Vertrag mit einem Auftragsverarbeiter zu gestalten und wie kann man sich vor Haftungen möglichst gut schützen?
Wir klären in der Präsentation die Rahmenbedingungen zur Erfüllung des DSGVO Artikel 28 und geben praktische Tipps für die Umsetzung!
Vortrag von RA Dr. Markus Frank
UPDATE 21. März 2018
Risikoanalyse als Vorstufe zur Datenschutz-Folgenabschätzung (ohne Ton)
Video Präsentation unserer DSGVO Kundenveranstaltung vom 21. März 2018
Die DSGVO erfordert bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Risikobewertung durch den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter, um die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu definieren, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
Sollte eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein voraussichtlich hohes Risiko für die Rechte und die Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben, so muss eine Abschätzung der Folgen durchgeführt werden.
In dem SEC4YOU Workshop klären wir die Inhalte einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und üben an Hand eines Praxisbeispiel die korrekte Umsetzung von Risikomanagement.